Leider ist das Pfarrhaus seit Jahren ein schwieriges und strittiges Thema. Es beginnt damit, dass sich leider nicht alle Pfarrhäuser und Dienstwohnungen in einem "angemessenen Zustand" befinden. Seit einigen Jahren steht nun die steuerliche Behandlung, der "Mietwert", in der Diskussion. Der ist momentan zum Teil beim Finanzamt als Mietmehrkosten absetzbar. Ebenso haben sich die sonstigen Kosten der Dienstwohnungen und -häuser erheblich erhöht. Der WBG (wohnungsbezogenen Bestandteil des Grundgehaltes) ist in den letzten Jahren wesentlich schneller erhöht worden als die Mieten. Die Schönheitsreparaturpauschale liegt momentan bei 68,-€..