Urlaubsverordnung

Ab dem nächsten Jahr (1.1.2021) wird auf unsere Initiative hin eine neue Urlaubsverordnung in unserer Kirche eingeführt. Die gültige stammt aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts und muss sowohl den Richtlinien der EU (gleicher Urlaubsanspruch für alle Altersgruppen) als auch dem Pfarrerdienstrecht (6-Tage-Woche) angepasst werden. Auch werden gesetzliche Feiertage und ein regelmäßiger Anspruch auf ein dienstfreies langes Wochenende einbezogen. Sobald die Einzelheiten feststehen, werden wir Euch auf dieser Seite genauer informieren.